Für die Beurteilung des Antrags auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer für die Jahre 2006 bis 2014 sei die Sektion Verrechnungssteuer und Wertschriftenbewertung des Kantonalen Steueramts zuständig. Auf diesen Punkt der Einsprache könne mangels Zuständigkeit nicht eingetreten werden. Die unterzeichnete Amtsstelle werde den entsprechenden Antrag jedoch nach Eintritt der Rechtskraft der Nachsteuerverfügung an die zuständige Fachstelle weiterleiten. -8-