Die Vermögensverwaltungskosten seien zu einem wesentlichen Teil reduziert worden, obwohl für sämtliche Kosten Belege eingereicht worden seien. Das Einverlangen der detaillierten Zusammensetzung der Vermögensverwaltungskosten sei nicht nachvollziehbar. Es sei zudem aus dem Portefeuille sofort ersichtlich, dass keine Anlageberatung eingeschlossen gewesen sei, da das Portefeuille über all die Jahre passiv investiert gewesen sei. Die Schweizer Wertschriften seien über all die Jahre im Depot gewesen.