4.2. Die Rekurrenten machen in ihrer Einsprache geltend, die Steueramnestie werde unter der Bedingung gewährt, dass der Steuerzahler die Nachsteuer für 10 Jahre bezahle. Eine Amnestie erlaube gesetzlich nicht, dass die Steuerbehörde dem Steuerzahler weitergehende Steuerbelastungen in Rechnung stelle. Tue sie dies, so missachte die Steuerbehörde das im Gesetz verankerte Gleichheitsgebot des Bürgers. Nun seien aber weder die Steuerschulden noch die aufgezinsten Zinsforderungen vom steuerbaren Vermögen für die Berechnung der Vermögenssteuer abgezogen worden.