4. 4.1. Das KStA führt in der Nachsteuerverfügung aus, aufgrund der Nichtdeklaration von Wertschriftenvermögen samt Erträgen in den Jahren 2006 bis 2013 seien die Steuerveranlagungen der Rekurrenten unvollständig ausgefallen und für den Fiskus Steuerausfälle eingetreten. Die der Besteuerung vorenthaltenen Vermögenswerte und Einkünfte seien ausschliesslich dem Rekurrenten zuzurechnen.