2008). Da das Recht, eine Nachsteuer festzusetzen, 15 Jahre nach Ablauf der in Frage kommenden Steuerperiode absolut erlischt, umfasst die Nachbesteuerung noch die Steuerjahre ab 2008. Es wird festgestellt, dass die Nachsteuern für die Jahre 2006 und 2007 infolge Verjährung verwirkt sind. In der Folge wird somit nur noch die Nachbesteuerung der Jahre 2008 bis 2013 geprüft.