2. Die Rekurrenten verlangen erstmals mit Replik vom 24. Januar 2022 die Rückerstattung der seit 2019 zu viel bezahlten Steuern (direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern) inklusive 5 % Zinsen. Das vorliegende Rekursverfahren hat lediglich die Nachsteuern der Jahre 2006 bis 2013 zum Gegenstand. Auf dieses Begehren ist daher nicht einzutreten.