10. A._____ und B._____ haben eine Replik erstattet und neben den bisherigen Anträgen, neu den Antrag auf Rückerstattung der von ihnen seit 2019 zu viel bezahlten Steuern inklusive Zins zu 5 % gestellt. -5- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft Nachsteuern zu den Kantons- und Gemeindesteuern 2006 bis 2013. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).