Das Einkommen aus den Schweizer Wertschriften wurde ja jedes Jahr mit der 35 % Quellensteuer (d.h. Verrechnungssteuer) belastet. Die einkassierte Verrechnungsteuer soll von der Steuerbehörde berücksichtigt und die Kalkulation der Nachsteuer für das Einkommen soll entsprechend korrigiert werden." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 9. Das KStA beantragt die Abweisung des Rekurses. Gleichzeitig wurde eine Überprüfung der Vermögensverwaltungskosten verlangt.