Die Erträge aus den Schweizer Wertschriften sind in der Berechnung für die Steuer in der Nachsteuerverfügung zu entfernen und nicht zu berücksichtigen, da auf die Dividenden die 35 % Verrechnungssteuer als Quellensteuer einkassiert worden sind. Die Berechnung der Einkommenssteuer in der Nachsteuerverfügung soll nur auf dem effektiven und in der straflosen Selbstanzeige detailliert ausgewiesenen Nettoeinkommen der ausländischen Wertschriften (Euro und USD) berechnet werden. Das Einkommen aus den Schweizer Wertschriften wurde ja jedes Jahr mit der 35 % Quellensteuer (d.h. Verrechnungssteuer) belastet.