8. Den Einspracheentscheid vom 16. September 2021 (Zustellung am 17. September 2021) zogen A._____ und B._____ mit Rekurs vom 1. Oktober 2021 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, weiter. Sie stellten folgende Anträge: "1. Verzugszinsen (…) Antrag Der Verzugszins soll nur auf den ausstehenden Steuerbetrag minus den Betrag der für das entsprechende Jahr einkassierten Verrechnungssteuer und minus der Gutschrift für die nicht rückforderbare Europäische Quellensteuer berechnet werden. (…) 2. Verzugszinsen für 3 Jahre Bearbeitungszeit Antrag