5. Mit Eingabe vom 24. Juli 2019 nahmen A._____ und B._____ Stellung zur Einsprachebestätigung und reichten weitere Unterlagen ein. 6. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2020 reichten A._____ und B._____ beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (im Folgenden: Spezialverwaltungsgericht), einen "Rekurs" ein, welcher mangels Zuständigkeit an das KStA zur Behandlung weitergeleitet wurde. 7. Mit Einspracheentscheid vom 16. September 2021 hiess das KStA die Einsprache teilweise gut. A._____ und B._____ wurden verpflichtet, für die Kantons- und Gemeindesteuern 2006 bis 2013 total CHF 217'913.35 an Nachsteuern und Verzugszinsen zu bezahlen.