3.3. Die Rekurrenten machen geltend, der Grund für den Einbau der Dachverglasung sei nicht die Erweiterung der Wohnfläche gewesen. Den ganzen Aufwand zu treiben, um 0,3 Raumeinheiten zu gewinnen, komme ja wohl auch niemandem in den Sinn. Der Zweck der Dachverglasung habe darin bestanden, die 30-jährigen Fenster zu ersetzen und das Problem des undichten Flachdaches zu lösen. Mit dem Einbau der Dachverglasung hätten beide Probleme gelöst werden können. Überdies habe die Gebäudeaussenhülle um ca. 10 m2 verkleinert werden können (vgl. Rekurs, Replik).