2. 2.1. Die Rekurrenten haben den sich im Obergeschoss ihrer Liegenschaft befindende Dachbalkon durch ein schräges Dachfenster ersetzt (vgl. aktenkundige Baupläne). Die Kosten für die Schrägverglasung beliefen sich auf CHF 30'972.00 (vgl. Rechnung der E. AG, S., vom 10. September 2019 [CHF 28'758.10 plus 7.7 % MWSt]) und für den Einbau der Dachverglasung auf CHF 7'502.75 (vgl. Rechnung der F. AG, T., vom 21. August 2019). Die Dachverglasung wurde vorgenommen, weil der Balkonboden (Decke über der Küche) undicht war (bei jedem Starkregen tropfte Wasser aus einer Deckenleuchte in die Küche; Leuchte und Deckenputz mussten ersetzt werden) und die Verglasung zum Balkon über 30 Jahre alt war.