"Die deklarierten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 30'972 und CHF 7'503 seien gemäss der Selbstdeklaration in der Steuererklärung vollständig zu gewähren." 3. Mit Entscheid vom 26. August 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 26. August 2021 (Zustellung am 22. September 2021) haben A. und B. mit rechtzeitigem Rekurs vom 5. Oktober 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen den folgenden Antrag: "Neubeurteilung der Einsprache und angemessene Anrechnung von Unterhaltskosten für den Ersatz von Verglasung und Flachdach."