4. Den Einspracheentscheid vom 26. August 2021 (Zustellung am 2. September 2021) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 26. September 2021 (Postaufgabe am 27. September 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt den folgenden Antrag: "Das Spezialverwaltungsgericht soll den Kinderabzug von 11'000 CHF für die Tochter C. für die Steuerperiode 2019 der Kindsmutter, Frau A. gewähren." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.