"- Der Kinderabzug von CHF 10'000.— [recte: CHF 11'000.--] für C. sei der Mutter anzurechnen. - Der Kinderabzug von CHF 10'000.— [recte: CHF 11'000.--] für D. ist der Mutter anzurechnen. - Es seien die Steuerfreibeträge für 2 Kinder von je 6'000.— zu gewähren." 3. Mit Entscheid vom 26. August 2021 reduzierte die Steuerkommission Q. in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen auf CHF 75'888.00. Für die Tochter C. wurde kein Kinderabzug gewährt.