Anstatt der A._____ AG mit – nicht abziehbaren – Kapitaleinlagen Mittel durch die Beteiligten zur Verfügung zu stellen, wurden diese von der B._____ AG mit der Bezahlung der Kaufrechtentschädigung an die C._____ AG und deren faktischen Weiterleitung über die K._____ AG an die A._____ AG geleistet. Die B._____ AG hatte davon nur insofern einen Nutzen, als damit mit der Aufwandbuchung eine Gewinnminderung einherging. Jedenfalls erhielt die B._____ AG keine der Bezahlung des Kaufrechtspreises entsprechende Gegenleistung. Ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist augenscheinlich.