Dass der Sachverhalt um das der K._____ AG eingeräumte Kaufrecht konstruiert ist, ergibt sich auch aus dem Schreiben vom 14. August 2015, wo noch tatsachenwidrig angegeben wurde, die C._____ AG hätte das Kaufrecht ausüben müssen, obwohl diese nicht Vertragspartnerin der A._____ AG war.