__ AG und der K._____ AG vom tt.mm.2012 – zeigten sich erhebliche Probleme für eine Realisierung. Das ergibt sich insbesondere aus der Checkliste der [...] Bauverwaltung vom tt.mm.2012. Gemäss der Checkliste vertrat die Bauverwaltung unter anderem die Auffassung, dass sich "keine Terrassenhäuser" realisieren liessen. Auf die besonders schwierigen Verhältnisse im Baugrund ([...]) wurde auch im Bericht der AC._____ AG vom tt.mm.2011 hingewiesen ([...]). Die Behauptung, die Baugrundproblematik habe sich erst nach Einräumung des Kaufrechts gezeigt (Rekurs, S. 14), trifft damit ebenfalls nicht zu.