7.4.3. Es ist wenig glaubhaft, dass die K._____ AG ein Kaufrecht auf den Liegenschaften in Q._____ nach einer eingehenden Prüfung (Rekurs, Ziff. 2.2., S. 14: "O._____ prüfte das Bauprojekt und war einverstanden mit der Kaufrechtsbegründung.") erwarb, nachdem sich bereits früh abzeichnete, dass sich das Projekt mit ccc Terrassenhäusern nicht einfach umsetzen lassen würde. Dass es zu grösseren Problemen kommen würde, zeigte sich jedenfalls nicht erst mit den Baueinsprachen von Nachbarn. Bereits an der Besprechung mit der Bauverwaltung Q._____ vom tt.mm.2012 – und damit deutlich vor Abschluss des Kaufrechtsvertrages zwischen der A._____ AG und der K.___