7.4.2. Die in Bezug auf die Nichtausübung des Kaufrechts betreffend [...] Gesellschaften vorgebrachten Gründe, wonach deren Aktionäre heillos zerstritten gewesen seien und ein beteiligter Aktionär die Treupflicht gegenüber der Arbeitgeberin verletzt haben soll, sind lediglich behauptet und von der (für steuermindernde Tatsachen) beweisbelasteten Rekurrentin nicht nachgewiesen.