Jedenfalls liess das von der E._____ AG verfolgte Projekt in R._____ Gewinne erwarten, bestanden doch für das nicht ausgeführte Projekt und das Projekt nach Bauausführung Kauf- und Mietinteressenten. Im Rekurs (S. 11) wurde erklärt: "Die B._____ AG wäre selbstverständlich nur mittels einer zusätzlichen Privat- oder Bankfinanzierung in der Lage gewesen, den Restkaufpreis zu finanzieren. Das wäre aber sicher gelungen, nachdem die Aktionäre der Gesellschaft über ein ansehnliches Privatvermögen verfügen (…)."