Es rechtfertigt sich, die Vorgänge im Zusammenhang mit den zwischen der B._____ AG und der C._____ AG sowie zwischen der A._____ AG und der K._____ AG vereinbarten Kaufrechten einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen. 7.4. 7.4.1. Es ist unbestritten geblieben, dass die B._____ AG über flüssige Mittel verfügte, während bei der A._____ AG Verlustvorträge bestanden. Nach den Akten liessen die Ausübung des Kaufrechtes der B._____ AG gegenüber der C._____ AG und das Projekt der A._____ AG in Q._____ Gewinne erwarten. - 16 -