7.3.5. Trotz unterschiedlicher Vertragsparteien der Kaufrechtsverträge springt die augenscheinliche Kongruenz der beiden Vereinbarungen hinsichtlich Preises, Befristung, effektiver Zahlung der Kaufrechtsentschädigung mit gleicher Valuta und der wirtschaftlichen und rechtlichen Verbindung der Vertragsparteien (A._____ AG/B._____ AG einerseits und C._____ AG/K._____ AG anderseits) sowie der jeweiligen Nichtausübung der Kaufrechte ins Auge. Ein solches Vorgehen impliziert per se eine Ungewöhnlichkeit. Vor diesem Hintergrund ist zweifellos von einem Zusammenwirken auszugehen. Es rechtfertigt sich, die Vorgänge im Zusammenhang mit den zwischen der B.__