6.3.2. Im angefochtenen Einspracheentscheid wurde folgendes ausgeführt: "Die A._____ AG war somit der Perspektive beraubt, innert nützlicher Frist die vorhandenen Verlustverrechnungsmöglichkeiten zur Verrechnung zu bringen. Auf der anderen Seite wies die ursprüngliche B._____ AG aus einem zu Ende gehenden Liegenschaftsprojekt erhebliche Reingewinne aus. Die Kaufrechtsverträge waren somit das probate Mittel um eine Gewinnver- - 13 -