6.3. 6.3.1. Es steht fest, dass die Rekurrentin anlässlich der Einspracheverhandlung vom 16. März 2021 eine Verlustverrechnungstabelle einreichte. Das ergibt sich aus der handschriftlichen Notiz der Besprechung vom 16. März 2021 und aus dem Schreiben vom 16. März 2021 an die Vertreterin.