Die Steuerersparnis aufgrund der unzulässigen Steuerumgehung bestehe aus dem Verzicht der Aufrechnung in Höhe von CHF 600'000.00, welche bei Bund und Kanton bei einem Steuersatz von 18.34 % rund CHF 110'000.00 betrage Der steuerbare Reingewinn für die Steuerperiode 2012 betrage CHF 126'758.00. Die Steuerersparnis sei nachgewiesen.