die beteiligten Personen weder einen Gewinn noch einen Verlust erzielt. Das Kaufrecht betreffend die Beteiligungen an den [...] Gesellschaften sei von der B._____ AG begründet worden, weil nur diese in der Lage gewesen sei, den Kaufrechtspreis von CHF 600'000.00 zu bezahlen und den Restkaufpreis von CHF 11.4 Mio. zu finanzieren.