Weder habe die A._____ AG in Q._____ ein Projekt gestartet, um dieses zwei Jahre später der K._____ AG zu veräussern, noch habe die C._____ AG drei Jahre zuvor die Beteiligungen an den drei Gesellschaften begründet, um 2012 der B._____ AG ein Kaufrecht einzuräumen. Beide Projekte hätten unterschiedliche Probleme gehabt. Kein Projekt sei gestartet worden, um eine Möglichkeit zur Verlustverrechnung zu schaffen.