Die A._____ AG habe den Kaufpreis für die Grundstücke und die Projektierungskosten ohne Baukredit finanziert. Sie hätte auch das Projekt finanzieren können. Die A._____ AG habe den "Kaufrechtsvertrag" (recte: Kaufvertrag) mit AB._____ nicht im Auftrag der B._____ AG geschlossen, um zwei Jahre später ein Kaufrecht zu Gunsten der K._____ AG zu begründen. Ein Gegengeschäft in Form eines Kaufrechts der B._____ AG an den Beteiligungen der C._____ AG, um einen Verlust bei der B._____ AG zu generieren, liege auch nicht vor. Der Kaufrechtspreis habe ziemlich genau bei den bis damals geleisteten Aufwendungen gelegen und sei marktfonform gewesen.