tt.mm.2011 geschlossen. Korrekt sei, dass die A._____ AG für die Projektentwicklung in den Jahren 2011 bis 2013 CHF 485'477.00 aufgewendet habe, die im Jahr 2014 abgeschrieben werden mussten. Es treffe zu, dass es im Baugesuchsverfahren Einwendungen gegeben habe. Erinnerlich habe es vor allem ein Problem mit Erdnägeln, die in das Grundstück hineingeragt seien, sowie mit einem nicht verhandlungsbereiten Nachbarn gegeben. "Das waren die Gründe, weshalb sie das Projekt Herrn O._____ als Gegengeschäft für die Beteiligungen E._____ AG, F._____ AG und G._____ AG angeboten hat." O._____ habe das Projekt geprüft und sei mit der Kaufrechtsbegründung einverstanden gewesen.