Die steueramtlichen Ausführungen zur Werthaltigkeit des Darlehens der C._____ AG und dem Wert der Beteiligungen an der E._____ AG, der F._____ AG und der G._____ AG berücksichtigten die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht. Kaufzusagen Dritter für das nicht realisierte Projekt von CHF 23.1 Mio. und für das realisierte Projekt von CHF 75.478 Mio. seien nicht gewürdigt worden. Das mitumfasste Darlehen sei keine Gegenleistung für das Kaufrecht gewesen und habe auch nicht aktiviert werden können. Das Darlehen mache nicht 5 % des für die Beteiligungen vereinbarten Kaufpreises von CHF 12 Mio. aus.