O._____ sei zu Rechtsanwalt AA._____ zwecks Beratung gekommen. So hätten sich die Herren O._____ und AA._____ kennen gelernt. Die A._____ AG habe kein Geld für die Projektentwicklung gehabt, die B._____ AG schon. Eine Steuerumgehung, wie sie im Entwurf des Einspracheentscheides vom 19. Februar 2021 konstruiert werde, sei eine haltlose Zwängerei, da sich Gewinne und Verluste aus den Jahren 2007/2008 bis 2015 auf Gesellschaftsebene vollständig verrechnen liessen. Es werde vielmehr versucht, eine Steuerbelastung bei den Aktionären zu provozieren.