Beim Projekt Q._____ der A._____ AG sei die geplante Überbauung aufgrund des schwierigen Baugrundes zu teuer gewesen. Im Zeitpunkt des Optionsabschlusses sei dies jedoch noch nicht bekannt gewesen. Geologische Gutachten seien erst später erstellt worden. Die Baubewilligung sei schlussendlich gar nicht gesucht worden, weil das Projekt zum Scheitern verurteilt gewesen sei. Die Gegenpartei habe schlussendlich noch etwas an die Projektierungskosten bezahlt. -8-