Nachdem auf die Ausübung des Kaufrechts verzichtet worden sei, seien von der Rekurrentin sämtliche sachdienlichen Akten noch im Jahr 2012 an die C._____ AG, O._____ (vormals O._____), zurückgegeben worden. Aufgrund des Zeitablaufes hätten diese Akten weder bei der C._____ AG, noch beim Mediator wieder beschafft werden können.