Nach Erwerb des Kaufrechtes habe die Rekurrentin feststellen müssen, dass die Aktionäre (M._____, N._____ und ein Finanzinvestor mit je 25 % der Aktien) untereinander heillos zerstritten gewesen seien. Aufgrund der Tatsache, dass das Aktionariat als einfache Gesellschaft strukturiert gewesen sei, sei Einstimmigkeit bei jeder Entscheidung notwendig gewesen, was eine vernünftige Zusammenarbeit verunmöglicht habe. Nach Durchführung eines Mediationsverfahrens sei das Projekt im Jahr 2013 verkauft worden.