4.2. 4.2.1. Mit der Einsprache wurde der Verzicht auf die Aufrechnung von CHF 600'000.00 beantragt. Zum einen wurde auf die Eingaben vom 24. Juni 2015 und vom 14. August 2015 verwiesen, zum anderen wurde geltend gemacht, dass bisher keine Begründung für die Aufrechnung vorliege. 4.2.2. Mit der Einladung zur Besprechung vom 16. März 2021 wurde der Rekurrentin der Entwurf eines Einspracheentscheids (datiert: 19. Februar 2021) zugestellt. Darin wurde die Aufrechnung Kaufrecht C._____ /K._____ mit einer Steuerumgehung und daraus folgend einer geldwerten Leistung -6-