3.2. Die B._____ AG übte in der Folge das Kaufrecht nicht aus. Sie verbuchte in der Erfolgsrechnung 2012 einen übrigen Aufwand von -CHF 600'000.00. 4. 4.1. Im Veranlagungsverfahren rechnete das KStA JP CHF 600'000.00 mit der Begründung "Kaufrecht C._____ /K._____" in der Rubrik "Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Leistungen an Gesellschafter oder ihnen nahestehende Personen, soweit diese Leistungen auf Kosten des Geschäftsergebnisses ausgerichtet wurden" zum steuerbaren Gewinn hinzu (vgl. auch Veranlagungsvorschlag vom 28. August 2018).