2.2. Gemäss Fusionsvertrag vom tt.mm.2015 gingen die Aktiven und Passiven der B._____ AG gemäss Bilanz vom 31. Dezember 2014 auf die A._____ AG über. Die Aktien sämtlicher an der Fusion beteiligten Gesellschaften wurden von denselben Aktionären gehalten. Es fand deshalb weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt (Internetauszug aus dem Handelsregister vom 1. Februar 2024). 2.3. Per tt.mm.2015 wurde die B._____ AG im Handelsregister des Kantons Aargau gelöscht (Internetauszug aus dem Handelsregister vom 1. Februar 2024).