2. Gegen die Verfügung vom 12. November 2018 liess die A._____ AG mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 Einsprache einreichen und beantragen: "1. Es sei auf die Aufrechnung von CHF 600'000.—unter dem Titel 'Kaufrecht C._____ /K._____' zu verzichten. 2. Die Verzugszinsforderung per CHF 151.55 sei aufzuheben," 3. Am 16. März 2021 fand im Einspracheverfahren eine Verhandlung statt. 4. Am 28. April 2021 fand im Einspracheverfahren eine weitere Verhandlung statt. 5. Mit Entscheid vom 3. August 2021 wies das KStA JP die Einsprache ab.