1. Mit Verfügung vom 12. November 2018 wurde die A._____ AG (vormals B._____ AG) vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 126'758.00 und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 1'778'230.00 veranlagt. Dabei wurden CHF 600'000.00 "Kaufrecht C._____ /K._____" zum deklarierten Gewinn von CHF 141'758.00 hinzugerechnet und CHF 615'000.00 als "Zusätzliche Aktivierung Liegenschaft D-Strasse" in Abzug gebracht. Die per 1. Januar 2012 bestehende, als Gewinn versteuerte stille Reserve "Liegenschaft D- Strasse" von CHF 615'000.00 wurde damit aufgelöst.