8.3.3. Der Mietzins für den Büroarbeitsplatz ist mit CHF 170.00 bzw. 250.00 pro Monat sehr tief. Das Spezialverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, dass eine geringe Miete für die gemeinschaftliche Büro(mit)benützung und eine ungenügende Infrastruktur gegen einen Geschäftsort sprechen (statt vieler RGE vom 28. April 2011 [3-RV.2010.101] m.w.H.). Der Umstand des tiefen Mietzinses und der ungenügenden Einrichtung kann für die Verneinung eines Geschäftsdomizils aber nicht allein ausschlaggebend sein. Massgebend sind sämtliche Umstände im Einzelfall (vgl. VGE vom 29. Mai 2008 [WBE.2007.124]).