Über die Grösse und Beschaffenheit des gemieteten Anteils geht nichts aus dem Mietvertrag hervor. Mit der Eingabe vom 21. Oktober 2020 des Rekurrenten an die Vorinstanz legte dieser ein Foto mit "Büro S." betitelt auf. Darauf zu sehen ist ein eingerichteter Bürotisch mit Telefonanschluss, doppeltem Bildschirm und Ablageflächen.