8.3. 8.3.1. Bezüglich der verlangten festen Einrichtung kommen eigene (gemietete oder im Eigentum stehende) Räume mit Geschäftseinrichtungen in Frage. Vorliegend hat der Rekurrent mit der K. AG (umfirmiert in H. ag) per 1. Januar 2012 einen Mietvertragüber einen Büroraum ("Büroanteil") an der X-Strasse 1, S. abgeschlossen. Die H. ag hat seit dem 16. April 2009 ihren Sitz an dieser Adresse. Der Mietzins beträgt CHF 170.00 pro Monat (inkl. Nebenkosten). Eine Mietzinskaution wurde nicht hinterlegt. Über die Grösse und Beschaffenheit des gemieteten Anteils geht nichts aus dem Mietvertrag hervor.