dieses im Rahmen der Miete zur Verfügung stellen. Ausserdem verfüge der Rekurrent über ein komplett eingerichtetes Büro bei der F. AG in T., mit der er eine enge Geschäftsbeziehung habe. Der überwiegende Hauptteil der gesamten Geschäftstätigkeit sei über die beiden Büros in T. und S. abgewickelt worden. Zuhause in Q. gebe es kein Büro bzw. nur das übliche Homeoffice. Es sei kein Drucker oder Kopierer vorhanden, ebensowenig Platz für Archivakten. Ausserdem habe der Kanton Aargau im Jahr 2014 und der Kanton B in den Jahren 2012 und 2013 den Geschäftssitz im Kanton A regelmässig akzeptiert.