11. 11.1. Bestehen zu zwei Orten gleich starke Beziehungen, dann hat eine Person einen sog. alternierenden Wohnsitz. Dies bedeutet, dass der Wohnsitz als Hauptsteuerdomizil sich zeitweise am einen und zeitweise am anderen Ort befindet. Sofern diese Beziehungen abwechslungsweise zu zwei Orten bestehen, so müssen sich diese beiden Orte die Stellung des Hauptsteuerdomizils teilen (vgl. Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Interkantonales Steuerrecht, 2. Auflage, Zürich 2021, § 6 N 57).