_ vom 17. März 2016 und der E-Mail vom 17. März 2016 lediglich Mitteilungs- bzw. Informationscharakter zu. Der Umstand, dass die Rekurrenten der schriftlichen Aufforderung des Spezialverwaltungsgerichtes zur Einreichung von Unterlagen vom 10. Juli 2023 trotz Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind bzw. die Annahme des Schreibens verweigert haben, wird zu ihren Lasten ausgelegt. - 20 -