10. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die stärksten persönlichen Beziehungen der Rekurrenten zu Q._____ bestehen. Der Stromverbrauch der Liegenschaft an der J-Strasse in Q._____ deutet darauf hin, dass die Liegenschaft über den 21. Dezember 2015 hinaus von den Rekurrenten unverändert genutzt und damit auch eine gleiche persönliche Anwesenheit indiziert wurde. Aus den von den Rekurrenten eingereichten Unterlagen geht keine Verlegung des Lebensmittelpunktes per 21. Dezember 2015 nach R._____ hervor. Sodann kommt dem Schreiben des Gemeinsteueramtes Q._____ vom 17. März 2016 und der E-Mail vom 17. März 2016 lediglich Mitteilungs- bzw. Informationscharakter zu.