9. 9.1. Mit Schreiben vom 17. März 2016 teilte das Gemeindesteueramt Q._____ den Rekurrenten mit, dass die provisorische Rechnung für die Kantonsund Gemeindesteuern 2015 aufgehoben werde, da bei einem Wegzug in einen anderen Kanton die Steuerpflicht für das gesamte Kalenderjahr auf die neue Wohnsitzgemeinde übergehe. Weiter hält dieses Schreiben fest, dass bei einem Bestand einer Betriebsstätte bzw. bei einem Besitz von Liegenschaften/Grundstücken die sekundäre Steuerpflicht in der Gemeinde bestehen bleibe.