8.5. 8.5.1. Die Rekurrenten machen weiter geltend, dass sie die am 21. Dezember 2015 erworbene Liegenschaft an der T-Strasse in R._____ gleichentags bezogen und dort Wohnsitz genommen hätten und sich damit ihr Lebensmittelpunkt seit dem 21. Dezember 2015 in R._____ befinde. Der tatsächliche Bezug sei mit einer Vielzahl von Nachweisen belegt worden (insbesondere Kaufvertrag der Liegenschaft, Telefonanschluss in R._____, Hundesteuer in R._____, Hausratversicherung, schriftliche Bestätigung des Notariats und Grundbuchamts Höfe, schriftliche Bestätigung über die Bezugsbereitschaft der Liegenschaft, Nachsendeauftrag).